Kreuzfahrt Australien
Nicht nur für die Einreise per Flugzeug wird ein Visum benötigt, sondern auch für die Einreise über den Seeweg. Wenn Sie Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff machen und Australien auf dem Reiseplan steht, dann können Sie Ihr Visum für Australien online über diese Website beantragen. Das eVisitor Visum (subclass 651) kann auch für die Einreise per Schiff genutzt werden. Dieses E-Visum erlaubt Ihnen, über die Häfen an Land zu gehen. Wichtig dabei ist, dass das E-Visum gültig ist und Sie Ihren Reisepass mit sich führen. Deutsche und österreichische Staatsbürger können über diese Website einen Antrag in der deutschen Sprache online ausfüllen und einreichen. Innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet und beurteilt die Regierung Australiens den Antrag für eine elektronische Einreisegenehmigung. Sie erhalten nach der Genehmigung Ihr Visum Australien als PDF-Datei per E-Mail. Somit können Sie ganz entspannt Ihre Schiffsreise nach Australien antreten.
E-Visum für Australien
Für eine Schiffsreise nach Australien sollte ein elektronisches Visum beantragt werden. Das eVisitor Visum (subclass 651) ist ab dem Tag der Ausstellung für ein Jahr gültig. Innerhalb dieser Periode können Sie nach Australien mehrmals einreisen und sich maximal 90 Tage am Stück pro Besuch im Land aufhalten.
Während der Antragstellung sollten Sie sich außerhalb von Australien befinden. Möchten Sie auf dem Schiff während der Kreuzfahrt arbeiten oder bei der Ankunft in Australien? Dann können Sie dieses Visum nicht nutzen. Mit einem E-Visum darf keine bezahlte Arbeit ausgeführt werden. Hierfür ist ein Arbeitsvisum, welches über die Botschaft beantragt werden muss, notwendig.
Welche Reisedokumente benötige ich auf dem Schiff?
Bevor Sie Ihre Reise antreten, werden Sie durch Ihr Reiseunternehmen darauf hingewiesen, an welchen Seehäfen das Schiff planmäßig anlegen wird, damit Reisende das jeweilige Land besuchen und erkunden können. Oftmals stehen Tagesausflüge auf dem Plan. Für sehr viele Länder außerhalb Europas gilt eine Visumpflicht, was auch für einen Tagesausflug gilt.
Reisepass
- Stellen Sie vor Reiseantritt sicher, dass der Reisepass noch ausreichend gültig ist.
- Der Reisepass sollte mindestens 6 Monate am Tag der Einreise (manchmal auch am Tag der Ausreise, was von Land zu Land unterschiedlich ist) gültig sein.
- Jede Person benötigt ein eigenes Visum und einen eigenen Reisepass (auch Kinder und Minderjährige)
- Reiseunternehmen empfehlen grundsätzlich, dass eine Schiffsreise immer mit einen Reisepass angetreten werden sollte, um Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (z. B. bei medizinischen Notfällen) und im Falle von ungeplanten Zwischenstopps außerhalb des Schengen-Raums.
E-Visum / Visum
- Für die Einreise können Sie ein E-Visum nutzen. Bitte erkundigen Sie sich vorab, welche Länder (neben Australien) mit einem E-Visum besucht werden können. Nicht jedes E-Visum ist für die Einreise per Schiff geeignet.
- Bitte beachten Sie, dass die Reisepassnummer vom Antragsteller immer mit dem angefertigtem Visum verknüpft ist. Sollten Sie Ihre Visa bestellt haben und in der Zwischenzeit einen neuen Reisepass erhalten haben, dann können Sie die Visa für die Einreise nicht mehr nutzen.
- Bevor Sie an Bord gehen, sollten Sie überprüfen, ob Sie alle Visa vorliegen haben.
- Das E-Visum für Australien ist für ein Jahr gültig. Für andere Länder sind die E-Visa nicht so lange gültig. Bitte überprüfen Sie immer die Bedingungen und die Gültigkeitsdauer der E-Visa (z. B. Visum Indien oder Visum Neuseeland), bevor Sie diese beantragen, damit die Dokumente gültig sind zum Zeitpunkt Ihrer Einreise. Gern können Sie uns dazu per E-Mail kontaktieren, wenn Sie eine Beratung wünschen oder Fragen zu den Bedingungen haben.