Gültigkeit Visum Neuseeland
Allen deutschen und österreichischen Staatsbürgern sowie Staatsbürgen aus dem Visa Waiver Program ist es nicht gestattet, ohne ein gültiges Visum in Neuseeland einzureisen. Das heißt, dass für eine Einreise ein reguläres Visum oder ein NZeTA (E-Visum) benötigt wird, um nach Neuseeland reisen zu können.
NZeTA ist ab dem Tag der Ausstellung für 2 Jahre gültig. Während dieser Gültigkeitsdauer, dürfen Sie mehrmals ein- und ausreisen. Während Ihres Aufenthaltes können Sie sich höchstens 90 Tage am Stück im Land aufhalten, innerhalb eines Jahres sollte die Summe Ihrer Aufenthalte 6 Monate nicht überschreiten.
NZeTA ist 2 Jahre gültig
NZeTA ist ab dem Tag der Ausstellung für maximal 24 Monate gültig. Bitte achten Sie darauf, dass manche Fluggesellschaften ein gültiges Visum beim Einchecken verlangen. In manchen Fällen kann der Zugang zum Flugzeug verweigert werden, wenn kein gültiges Visum vorhanden ist. Das Gleiche kann auch auf Reisende zutreffen, die eine Kreuzschifffahrt nach Neuseeland unternehmen. Infolgedessen ist es empfehlenswert, immer bei der Fluggesellschaft nachzufragen, ob derartige Regeln auf Ihre Reise zutreffen, damit vorzeitig NZeTA beantragt werden kann. Auf diese Weise können derartige Probleme bei der Einreise vermieden werden.
Bei der Einreise wird von den Beamten am Flughafen die Gültigkeit Ihres E-Visums geprüft. Achtung: Trotz eines gültigen E-Visums können wir Ihnen keine Garantie für eine problemlose Einreise geben. Ob Sie einreisen dürfen oder nicht, wird von den Beamten am Flughafen vor Ort entschieden.
NZeTA und Touristengebühren
Wenn Sie nach Neuseeland reisen möchten, müssen Sie eine Touristensteuer bezahlen. Diese Gebühr nennt man „International Visitor Levy“ und wurde 2019 von der Regierung Neuseelands eingeführt. Diese Gebühr ist bereits im Preis enthalten, welchen Sie über unsere Website bezahlen, wenn Sie einen Antrag für NZeTA stellen. Sie bezahlen einmalig einen Betrag, der sich aus den Kosten für den Antrag und aus den Kosten der Touristensteuer zusammensetzt.
Aufenthaltsdauer mit NZeTA in Neuseeland
Mit einem gültigen NZeTA dürfen Sie sich pro Reise maximal 90 Tage am Stück im Land aufhalten. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer von 2 Jahren dürfen Sie Neuseeland mehrmals bereisen. Allerdings sollten Sie einige zusätzlichen Bedingung bezüglich der Regeln der Gültigkeitsdauer und Verwendungsfrist Ihres E-Visums beachten:
- Pro Jahr dürfen Sie sich maximal 6 Monate im Land aufhalten, was bedeutet, dass die Summe der Tage, welche Sie in Neuseeland bleiben möchten, die 6 Monate nicht überschreiten dürfen pro Kalenderjahr. Maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise beträgt 90 Tage.
- Falls Sie sich länger als 90 Tage im Land aufhalten pro Aufenthalt und keine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen, dann werden Sie des Land verwiesen. Eine hohe Strafgebühr wird ebenfalls von der Regierung auferlegt. Infolgedessen liegt es in Ihrer Verantwortung, darauf zu achten, dass Sie rechtzeitig ausreisen und Ihr E-Visum (NZeTA) gültig ist, wenn Sie in Neuseeland sind.
Reisedokumente
Damit Sie einen Antrag für ein Visum für Neuseeland bei uns einreichen können, benötigen Sie einen gültigen Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate zum Zeitpunkt Ihrer Ausreise aus Neuseeland gültig ist. Bitte lesen Sie auch unseren allgemeinen Informationstext zu NZeTA Neuseeland.
Ihr Reisepass läuft innerhalb der nächsten 2 Jahre ab:
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Antrag Ihre Reisepassnummer korrekt angeben. Die Reisepassnummer ist mit Ihrer Einreisegenehmigung verknüpft, weswegen alle Daten aus dem Reisepass in den Antrag für NZeTA richtig übernommen werden müssen. Wenn Fehler auf der Einreisegenehmigung vorhanden sind, so können Sie diese nicht nutzen und müssen ein neues Dokument beantragen. Wenn Ihr Reisepass abläuft, während Ihre Einreisegenehmigung noch gültig ist, dann müssen Sie NZeTA neu beantragen, da es sich auf die Reisepassnummer des alten Reisepasses bezieht. Es ist empfehlenswert, dass Sie einen neuen Reisepass beantragen, wenn dieser keine zwei Jahre mehr gültig ist, bevor Sie ein Neuseeland Visum über unsere Website beantragen.
Achtung: Es ist nicht gestattet, in Neuseeland mittels eines Personalausweises oder einer Kopie Ihres Reisepasses einzureisen. Sie können nur mit einem gültigen Reisepass einreisen, welcher Grundlage für die Ausstellung Ihrer Einreisegenehmigung ist.
Abgelaufenes E-Visum (NZeTA):
Nachdem Ihre Visumanfrage für Neuseeland genehmigt worden ist, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, in der Sie lesen können, wie lange Ihr E-Visum gültig ist. Nachdem die Gültigkeitsdauer Ihres E-Visums abgelaufen ist, kann das Visum nicht mehr für eine Einreise nach Neuseeland verwendet werden. Sie sollten ein neues E-Visum beantragen.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.