Bedingungen NZeTA
NZeTA ist eine Abkürzung und steht für „New Zealand electronic Travel Authority”. Eine NZeTA-Genehmigung ist nur für die Staatsbürger bestimmt, welche einen gültigen Reisepass aus einem der Länder besitzen, die zum Visa Waiver Program gehören und Neuseeland bereisen möchten. Ein reguläres Visum von der Botschaft ist somit nicht mehr notwendig. Bitte informieren Sie sich dennoch, ob NZeTA zu Ihrem Reisegrund passt. Möchten Sie in Neuseeland arbeiten? Dann benötigen Sie ein Visum von der Botschaft.
Reisen mit NZeTA (E-Visum Neuseeland)
Ein NZeTA ist 2 Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit muss auch Ihr Reisepass gültig sein. Sollte Ihr Reisepass vorher ablaufen, dann können Sie NZeTA nicht mehr verwenden und müssen eine neue Einreisegenehmigung beantragen. Lesen Sie gern unsere Informationen über die Gültigkeit NZeTA. Insgesamt gibt es 68 Länder, die Teil des Visa Waiver Program sind, darunter Deutschland und Österreich.
Seit Oktober 2019 ist es Pflicht, NZeTA vor der Einreise zu beantragen, wenn man kein reguläres Visum besitzt. NZeTA ist für Urlaubsreisen oder bei einem Transit nutzbar. Es gibt verschiedene Voraussetzungen, welche Sie beachten sollten, damit Sie einen NZeTA-Antrag stellen können. Diese Bedingungen wurden von der Regierung Neuseelands (Ministry of Business, Innovation & Employment) aufgestellt.
Bedingungen NZeTA (E-Visum für Neuseeland)
Bitte lesen Sie die Bedingungen, welche die Regierung Neuseelands aufgestellt hat, damit Sie sichergehen können, dass Sie NZeTA nutzen können. Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
- Mit einem gültigen NZeTA dürfen Sie sich maximal 90 Tage in Neuseeland aufhalten.
- Ein gültiger Reisepass ist ein Muss, da eine Einreisegenehmigung immer mit Ihrer Reisepass-Nummer verknüpft wird. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate nach der Einreise gültig sein.
- Sie sollten deutscher oder österreichischer Staatsbürger sein (im Antrag können Sie sehen, welche Staatsbürgerschaften noch wählbar sind).
- Sie sollten ein Flugticket Ihrer Ausreise bei der Einreise vorzeigen können. Die Ausreise muss spätestens 90 Tage nach der Einreise stattfinden.
- Sie sollten bei der Einreise nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Reise verfügen.
- Des Weiteren sollten Sie bei der Einreise nachweisen können, dass Sie aus touristischen Gründen, für eine Durchreise (Transit) oder für eine Geschäftsreise nach Neuseeland reisen.
In bestimmten Fällen kann es passieren, dass NZeTA nochmals beantragt werden muss:
- Wenn Sie in der Zeit, wo Ihr NZeTA noch gültig ist, einen neuen Reisepass erhalten oder Ihren Namen geändert haben.
- Im Fall einer Geschlechtsänderung sollte ebenfalls ein neues Visum beantragt werden.
- Wenn Sie in ein anderes Land gezogen sind.
- Falls Sie zwischenzeitlich vorbestraft sind.
In welchen Fällen kann kein NZeTA-Antrag für Sie gestellt werden?
In bestimmten Fällen ist es leider nicht möglich, einen NZeTA-Antrag auf unserer Webseite zu stellen. Bitte beantragen Sie dann ein reguläres Visum bei der Botschaft. Bitte prüfen Sie, ob einer der folgenden Sätze auf Sie zutrifft. Das würde bedeuten, dass wir leider keinen Antrag für Sie einreichen können:
- Sie möchten sich länger als 90 Tage in Neuseeland aufhalten.
- Sie haben vor, in Neuseeland zu arbeiten.
- Sie haben vor, als Freiwilliger in Neuseeland zu arbeiten (Ehrenamt).
- Aus medizinischen Gründen möchten Sie nach Neuseeland reisen.
- Ihre Staatsbürgerschaft ist nicht im Visa Waiver Program aufgelistet.
Falls Sie Fragen zum Neuseeland Visum und Antrag haben, dann können Sie uns gern per E-Mail kontaktieren.