Bedingungen E-Visum (ETA) Sri Lanka
Die Regierung von Sri Lanka hat eine Reihe von Kriterien für die Gültigkeit der E-Visa und der damit verbundenen Reise festgelegt. Unser Rat: Lesen Sie bitte aufmerksam, welche Bedingungen für ETA für Sri Lanka gelten. Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Beitrag über die Gültigkeit eines E-Visums (ETA) für Sri Lanka erhalten. Zunächst müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen, um mit ETA reisen zu können.
E-Visum (ETA) oder reguläres Visum?
Wir betonen erneut, dass die folgenden Bedingungen für das elektronische Visum (ETA - Electronic Travel Authorization) für Sri Lanka gelten und nicht für das reguläre Visum. Wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen sollten, dann können Sie sich an das Konsulat von Sri Lanka wenden und ein reguläres Visum beantragen.
Die Bedingungen für ETA beziehen sich auf:
- die persönlichen Daten des Reisenden,
- auf den Reisegrund,
- die Reisedokumente,
- die finanziellen Mittel des Reisenden zum Zeitpunkt der Reise,
- den Antrag für ETA,
- die Reisedauer.
Bedingungen für das E-Visum (Tourismus) für Sri Lanka
Der Reisende muss folgende Bedingungen erfüllen in Bezug auf seine berufliche Tätigkeit:
- Sie sind kein Journalist oder Diplomat.
- Sie nehmen nicht an journalistischen oder medialen Meetings, Seminaren oder anderen Konferenzen teil.
- Sie besitzen keinen Reisepass, der von Singapur, den Malediven oder den Seychellen ausgestellt worden ist.
- Sie sind kein Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der Sie einreisen werden.
- Sie haben noch kein E-Visum, aber befinden sich bereits in Sri Lanka.
- Sie sind kein Mitarbeiter einer NGO (Nichtregierungsorganisation) oder mit einer verbunden.
- Sie produzieren keine professionellen Medien wie Dokumentarfilme (auch nicht im Heimatland).
- Sie bieten keine Dienstleistungen für Organisationen an, die nicht im Visum erwähnt worden sind.
- Sie bieten keine Dienstleistungen für Organisationen an, die ihren Sitz in Sri Lanka haben und nicht im Visum erwähnt worden sind.
Ihre geplante Reise muss folgende Bedingungen erfüllen, damit Sie das E-Visum (ETA) nutzen können:
- Die Reis ist eine Urlaubs- und/oder Geschäftsreise, welche auch Besuche bei Freunden und Familie umfasst.
- Die Reise dient keinem politischen Zweck. Politische Versammlungen dürfen nicht besucht werden. Journalistische Aktivitäten sind ebenfalls nicht gestattet.
- Es darf keine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden (weder bezahlt noch unbezahlt).
- Die Reise darf maximaal 30 Tage dauern (mit Verlängerung Vorort auch 90 Tage, wenn einer Verlängerung zugestimmt wird).
- Der Zweck des E-Visums ist im Visumantrag beschrieben. Wenn der Reisende das E-Visum für seinen gewählten Reisezweck beantragt hat, dann kann er es dafür auch nur nutzen (Sie können nicht mit einem Touristenvisum in Sri Lanka arbeiten).
Der Reisende muss bei seiner Einreise folgende Dokumente mit sich führen und vorweisen:
- Sie müssen im Besitz eines Hin- und Rückflugtickets oder eines Transfertickets sein (falls Sie einen Zwischenstopp in Sri Lanka haben und dieses Land nicht Ihr Reiseziel ist).
- Sie müssen ein Visum in Sri Lanka vorweisen für das Land in das Sie reisen, nachdem Ihr Zwischenstopp endet.
- Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, da die Regierung Sri Lankas sicherstellen möchte, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können, während Sie im Ausland sind (15 USD pro Tag).
Bedingungen in Bezug auf Ihre persönlichen Daten:
- Sie müssen einen gültigen Reisepass besitzen (auch Minderjährige), welcher mindestens 6 Monate nach der Ankunft in Sri Lanka noch gültig ist.
- Wenn Sie ein E-Visum für eine andere Person beantragen, müssen die Daten aus dem Reisepass der betreffenden Person angeben werden (natürlich nur mit der Zustimmung der Person).
- Wenn Minderjährige verreisen und nur ein Elternteil mitreist, so muss eine Einverständniserklärung nachgewiesen werden, in der die Erziehungsberechtigten unterzeichnet haben.
- Es ist nicht erforderlich, dass Sie einen Wohnsitz/einen Hotelreservierung für Ihren Aufenthalt in Sri Lanka im Antrag vorweisen müssen.
- Sie können einen ETA-Antrag bei uns einreichen, auch wenn Sie noch keine Flugtickets haben.
Eigenverantwortung
Bitte überprüfen Sie, ob Sie Ihre Daten korrekt aus Ihrem Reisepass übernommen haben. Wir kontrollieren auch die Angaben in Ihrem Antrag, aber in erster Linie haben Sie die Verantwortung, dass Ihre Daten korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werdnen müssen im Antrag. Schauen Sie bitte genau bei Ihrem Namen (alle Vornamen, die im Reisepass notiert sind, müssen im Antrag übernommen werden), Ihrer Passnummer und Staatsangehörigkeit sowie Ihrem Geburtsdatum (keine Buchstaben- oder Zahlendreher). Wenn Ihre Daten fehlerhaft sind, dann können Sie das ausgestellte ETA nicht verwenden. Wenn Sie vor Ihrer Reise in Ihrem abgeschlossenen ETA-Antrag einen Fehler finden, dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen, damit Sie ein neues und korrektes Dokument erhalten und nach Sri Lanka reisen können. Sollte Ihr Reisepass zeitnah ablaufen und Sie haben bereits ein ETA-Antrag gestellt, so können Sie mit diesem ETA-Dokument nicht verreisen, da die Angaben aus dem Reisepass immer mit denen auf der Reisegenehmigung übereinstimmen müssen, was nicht der Fall wäre, wenn Sie mit einem neuen Pass reisen, nachdem Sie den ETA-Antrag mit einem alten Pass abgeschlossen haben. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Reisepass alle Anforderungen erfüllt, bevor Sie einen ETA-Antrag abschließen. Wenn Sie feststellen, dass Sie einen neuen Pass brauchen, dann beantragen Sie diesen zuerst und reichen Sie danach einen ETA-Antrag bei uns ein. Nachdem der Antrag abgeschlossen und das Geld überwiesen worden ist, bearbeiten wir Ihren Antrag und leiten diesen an die Behörden Sri Lankas weiter. Sollten noch Fehler enthalten sein, dann übernehmen wir keine Verantwortung für Ihre Eingaben, auch wenn wir die Anträge kontrollieren. Wenn wir Fehler in Ihrem Antrag finden, dann bekommen Sie eine E-Mail von unseren Mitarbeitern, in der Sie aufgefordert werden, die gefundenen Fehler zu korrigieren. Hier erhalten Sie die Möglichkeit, Angaben in Ihrem Antrag zu ändern. Wenn Ihr Antrag von Sri Lanka abgelehnt werden sollte, dann erstatten wir kein Geld zurück. Dies ist auch der Fall, wenn Sie Ihr E-Visum nicht nutzen sollten oder Ihre Angaben im ETA-Dokument falsch sind.
Wann einen ETA-Antrag stellen?
Sie können bei uns einen Antrag stellen, wenn Sie sicher sind, dass Sie verreisen, z. B. nachdem Sie Ihre Flugtickets gekauft haben. Sollte die geplante Reise nicht zeitnah sein, dann können Sie trotzdem den Antrag bei uns einreichen. Wenn Ihre Reise mehr als 90 Tage in der Zukunft liegen sollte, dann hält unser System Ihren Antrag für eine Bearbeitung zurück. Sollten es nur noch 90 Tage bis zur Einreise sein, dann gibt das System automatisch Ihren Antrag zur Bearbeitung frei. Dies liegt u. a. mit daran, dass das Department of Immigration & Emigration in Sri Lanka Anfragen von Reisenden nur bearbeitet, wenn eine Einreise in den nächsten 90 Tagen geschieht.