F.A.Q. Malaysia

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Fragen zur Bezahlung

Kann ich eine Rechnung für mein E-Visum/ESTA/ETA bekommen?
Ja, einen Tag nachdem Sie Ihre elektronische Reisegenehmigung erhalten haben, können Sie über Ihren Antrag eine Rechnung herunterladen. Wünschen Sie eine bestimmte Rechnungsanschrift, da Sie die Rechnung für Ihre Arbeit benötigen? Dann kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (contact@e-visums.de) und senden Sie uns Ihre Auftragsnummer sowie die gewünschte Rechnungsanschrift. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung und senden Ihnen diese per E-Mail.
Wann muss ich das E-Visum/ESTA/ETA bezahlen?
Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt und Ihre Angaben kontrolliert haben, schließen Sie den Antrag mit der Bezahlung ab. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, beginnen wir mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Sind meine persönlichen Daten sicher?
E-visums macht Gebrauch von einer sicheren Internetverbindung (https). Ihre persönlichen Angaben werden nur benötigt, um die Anfrage für das E-Visum zu stellen. Ihre Angaben werden auf keine Art und Weise weiter verwendet und werden auch nicht an Dritte weiterverkauft oder für Werbezwecke verwendet. Wenn Sie möchten, dass wir Ihre Angaben löschen, dann ist das möglich. Senden Sie uns dazu eine E-Mail. Es kann sein, dass die Bezahlung nicht gelingt oder dass die Bezahlung von Ihrer Seite storniert wird. Wenn das der Fall ist, behalten wir 48 Stunden Ihre Angaben. Wenn Ihr E-Visum zugestellt worden ist, bewahren wir Ihre Angaben solange, bis das E-Visum gültig ist. Besondere Angaben zur Person werden 72 Stunden nach der Ausgabe des E-Visums gelöscht.
Wie kann ich meinen Antrag für ein E-Visum bezahlen?
Sie können bequem und sicher mit SOFORT, Kreditkarte, PayPal oder per Banküberweisung bezahlen.

Häufige Fragen

Ich habe mehrere Reisepässe, kann ich mir aussuchen, welchen Reisepass ich benutzen möchte?
Ja, Sie können selbst entscheiden, welchen Reisepass Sie verwenden möchten. Für die Gültigkeit Ihres E-Visums ist es wichtig, dass die Angaben mit denen in Ihrem Reisepass übereinstimmen. Sie müssen den Reisepass bei der Einreise vorzeigen, mit dem Sie das Visum beantragt haben. Bitte kontrollieren Sie vorab, ob es bestimmte Einreisebedingungen für das Land gibt, in das Sie reisen möchten. Nicht jede Staatsangehörigkeit ist für ein E-Visum zugelassen. In manchen Ländern gibt es gewisse Einreisebeschränkungen in Bezug auf Reisende, die sich vorher in bestimmten Ländern aufgehalten haben.
Kann ich für eine andere Person ein E-Visum beantragen?
Ja, wenn Sie über die benötigten Angaben verfügen, können Sie für eine andere Person ein E-Visum beantragen.
Kann ich meine Visumanfrage stornieren?
Sie können den Antrag stornieren, solange dieser noch nicht an die Regierung des jeweiligen Landes versendet wurde. Wenn der Antrag den Behörden vorliegt, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Wir können Ihren Antrag nur stornieren, wenn dieser noch offen ist. Bei der Rückerstattung des gezahlten Betrages ziehen wir eine Bearbeitungsgebühr von 4,95 Euro ab, wenn unsere Mitarbeiter bereits an Ihrem Antrag gearbeitet haben. 
Kann ich meine Angaben im Antrag ändern?
Wenn wir Ihnen eine E-Mail mit der Bitte um Korrektur gesendet haben, dann können Sie Daten in Ihrem Antrag anpassen. Sobald wir Ihren Antrag an die jeweilige Regierung versendet haben, dann können Sie keine Änderungen mehr vornehmen. Sollten Sie dann einen Fehler bzgl. Ihrer Angaben bemerken, so müssen Sie eine neuen Antrag für ein E-Visum einreichen.
Erteilt das E-Visum garantierten Zutritt zum entsprechenden Land?
Ein E-Visum gibt Ihnen die Erlaubnis, in ein Land einzureisen. Die Regierungen der Länder behalten sich aber immer das Recht vor, Ihnen trotz E-Visum/Visum, ohne Angabe von Gründen, den Zutritt zu verweigern bei der Einreise. In der Praxis kommt dies nur selten vor.
Welche Dokumente benötige ich, wenn ich mit einem Kind reise?
Wenn Sie mit Minderjährigen ins Ausland reisen, müssen Sie eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie eine formlose Einverständniserklärung vorlegen können, wenn nicht alle Erziehungsberechtigten bei der Einreise anwesend sind. Mehr Informationen finden Sie auch unter http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Reisehinweise/11-KindOhneEltern.html?nn=383016
Kann ich mein E-Visum verlängern?
Nein, Sie können ein E-Visum nicht verlängern über unseren Service. Bei manchen Ländern ist es möglich bei den Behörden vor Ort einen Antrag auf Verlängerung zu stellen, aber ob dieser genehmigt wird, liegt ganz im Ermessen der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes.
Mein Reisepass läuft in Kürze ab und ich werde noch vor der Reise einen neuen beantragen. Kann ich in der Zwischenzeit einen E-Visum-Antrag einreichen?
Nein, im Antrag müssen Sie die Reisepassnummer angeben, die zum Reisepass gehört mit dem Sie einreisen werden, ansonsten ist das E-Visum nicht gültig. Nachdem Sie den neuen Reisepass erhalten haben, stellen Sie den Antrag für ein E-Visum.
Ich habe einen Flüchtlingsreisepass oder einen vorläufigen Reisepass, kann ich dann ein E-Visum beantragen?
Nein, wenn Sie einen Flüchtlingsreisepass oder einen vorläufigen Reisepass haben, können wir leider kein E-Visum für Sie anfragen. Wir empfehlen Ihnen, Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen. Dort erfahren Sie, welche Dokumente Sie für die Beantragung eines Visums benötigen.
Wie erhalte ich mein E-Visum?
Sie erhalten Ihr E-Visum als PDF-Datei. Sobald die Regierung des jeweiligen Landes das E-Visum erstellt hat, erhalten Sie einen Link von uns per E-Mail, der Sie zu Ihrem Antrag und zum E-Visum führt. Wenn Sie einen Antrag für ein Visum für Kuba gestellt haben, dann erhalten Sie das Visum per Post. Für China erhalten Sie vorab eine Kopie des Visums per E-Mail und das offizielle Dokument erreicht Sie per Kurier.
Mein Visumantrag wurde abgelehnt. Bekomme ich mein Geld zurück?
Nein, leider ist es nicht möglich, den gezahlten Betrag einer abgelehnten Einreisegenehmigung zu erstatten. Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt worden ist von der Regierung des jeweiligen Landes, dann haben wir vorher Ihren Antrag bearbeitet und die konsularischen Kosten an die jeweilige Regierung bezahlt, welche wir nicht zurück bekommen. Eine Rückerstattung ist daher nicht möglich.
Darf ich mein E-Visum schwarzweiß ausdrucken?
Ja, Sie müssen Ihr E-Visum nicht unbedingt farbig ausdrucken.
Was ist ein E-Visum?
Ein E-Visum ist ein offizielles Dokument, das von der Regierung des jeweiligen Landes, welches Sie besuchen möchten, ausgestellt wird. Mit diesem Dokument habe Sie die Erlaubnis, in das gewünschte Land einzureisen und es zu bereisen. Das E-Visum bietet eine elektronische Alternative zum regulärem Visum. Des Weiteren können Sie ein E-Visum digital anfragen, was bedeutet, dass Sie nicht mehr zur Botschaft gehen müssen. Nach der Prüfung und Bewilligung der jeweiligen Regierung empfangen Sie Ihr E-Visum von uns per E-Mail. Für Kuba bekommen Sie Ihr Visum (Karte) per Post zugeschickt und für China per Kurier (und vorab per E-Mail).
Muss ich mein E-Visum ausdrucken?
Wir empfehlen immer, das E-Visum auszudrucken und gemeinsam mit dem Reisepass im Handgepäck aufzubewahren. Sie können es auch auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Laptop als Nachweis abspeichern und es während Ihrer Reise bereithalten.
Steht die Ziffer 0 oder der Buchstabe O in meinem Reisepass?
Die Reisepassnummern bestehen aus Buchstaben und Ziffern. Um eine Verwechslung zu vermeiden kommt der Buchstabe O nicht im Reisepass oder Ausweis vor. Es betrifft also immer die Zahl “0”. Für den deutschen Ausweis gilt dasselbe.