Kreuzschifffahrt

Kreuzfahrt Indien Visum

Wenn Sie eine Kreuzschifffahrt machen und Indien auf dem Reiseplan steht, dann benötigen Sie unbedingt ein Visum. Ein gültiges Visum und ein gültiger Reisepass sind verpflichtend für eine Einreise nach Indien. Staatsbürger aus u. a. Deutschland, Österreich und der Schweiz können eine Kreuzschifffahrt auch mit einem E-Visum antreten. Bitte lesen Sie unsere Informationen zu den E-Visa genau, damit Sie das richtige E-Visum für Ihre Reise beantragen. 

Welches E-Visum für die Kreuzschifffahrt beantragen?

Die Regierung Indiens stellt zwei E-Visa für eine Urlaubsreise zur Verfügung:

  • eTourist Visa 30 Tage (double entry)
  • eTourist Visa 365 Tage (multiple entry)

Wir machen täglich die Erfahrung, dass Reisende weit im Voraus ein Visum (oder E-Visum) der Reederei bzw. Reiseorganisation vorlegen müssen oder dass zwischen dem Start der Reise und der Einreise in Indien mehrere Wochen liegen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann beantragen Sie bitte das E-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen, da wir dieses E-Visum eher beantragen können aufgrund seiner Gültigkeit, was mit dem 30 Tage E-Visum nicht möglich ist.

Die E-Visa für Indien sind immer ab dem Tag der Ausstellung gültig und besitzen zwei Gültigkeiten. Die erste Gültigkeit gibt die Gültigkeitsdauer des Dokumentes wider. Der Tag der Einreise muss innerhalb der Gültigkeit des E-Visums stattfinden. Bei dem 30 Tage E-Visum, muss der Tag der Einreise innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Ausstellung stattfinden (bei dem 365 Tage E-Visum wären es 365 Tage nach Ausstellung). Die zweite Gültigkeit bezieht sich auf die Anzahl der Tage, welche Sie in Indien bleiben dürfen. Vorort bekommen Sie einen Stempel/Aufkleber in Ihren Reisepass, der Ihnen die max. Aufenthaltsdauer pro Aufenthalt aufzeigt (entweder 30 oder 90 Tage). Bitte beantragen Sie auch das 365 Tage E-Visum, wenn Sie an mehreren Seehäfen in Indien vom Schiff gehen möchten, da mit dem E-Visum für 30 Tage (double entry) nur zwei Einreisen möglich sind. Lesen Sie auch gern die Informationen zur Gültigkeit des E-Visums und zu den Bedingungen des E-Visums für Indien

Kreuzschifffahrt Indien

E-Visum Indien

Wenn Sie das E-Visum beantragen, welches ab dem Tag der Ausstellung für 365 Tage gültig ist, dann können wir dieses frühestens 120 Tage vor dem Tag Ihrer Einreise in Indien beantragen. Das 30 Tage E-Visum beantragen wir ca. 2,5 Wochen vor dem Tag Ihrer Einreise in Indien. Indien benötiget für die Bearbeitung und Beurteilung ca. 72 h. Sie können mit einem gültigen E-Visum an folgenden Seehäfen in Indien an Land gehen:

  • Mumbai 
  • Cochin 
  • Chennai 
  • Mangalore 
  • Goa

Sollten Sie an einem anderen Hafen in Indien anlegen, dann können Sie das E-Visum nicht verwenden. Bitte informieren Sie sich bei der Botschaft, welche Möglichkeiten es gibt, wenn Sie ein reguläres Visum beantragen.

So füllen Sie den Antrag richtig aus!

Wenn Sie das E-Visum beantragen, welches ab dem Tag der Ausstellung für 365 Tage gültig ist, dann können wir dieses frühestens 120 Tage vor dem Tag Ihrer Einreise in Indien beantragen. Das 30 Tage E-Visum beantragen wir ca. 2,5 Wochen vor dem Tag Ihrer Einreise in Indien. Im Antrag werden Sie nach dem Ankunftshafen und Abflughafen gefragt. Sie können in der Liste, welche sich dann öffnet, den Seehafen auswählen, der zu Ihrer Reise passt. In den Feldern, wo Sie nach der Adresse und den Namen Ihrer Unterkunft gefragt werden, tragen Sie folgendes ein:

  • Name: Name des Schiffs und Reiseveranstalters
  • Adresse: Cruise
  • Wohnort: Name des Schiffs
  • Telefon-Nr.: Telefon-Nr. vom Reiseveranstalter

Wenn Sie noch Fragen haben, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an contact@e-visums.de.